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Meta: Neue EU-Vorgaben, wichtige Informationen für Ihre Facebook- und Instagram-Anzeigen

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Meta: New EU Advertising Rules
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Meta: Neue EU-Vorgaben, wichtige Informationen für Ihre Werbung auf Facebook und Instagram

Ab dem 5. Juni 2023 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die Ihre Werbung auf Facebook und Instagram betrifft, wenn Sie Anzeigen für die EU, assoziierte Gebiete oder weltweit schalten. Die Neuerung verlangt, dass Sie sowohl die Person oder Organisation angeben, die von der Anzeige profitiert („Begünstigter“), als auch die Stelle, die die Kosten der Anzeige trägt („Zahlungspflichtiger“).

Die neue Regelung und was sie für Sie bedeutet

Ab dem 21. Juni 2023 sind die Angaben zu „Begünstigter“ und „Zahlungspflichtiger“ für alle neuen, duplizierten oder bearbeiteten Anzeigen verpflichtend, die auf die EU oder assoziierte Gebiete ausgerichtet sind. Wenn Sie diese Informationen nicht angeben, wird Ihre Anzeige nicht veröffentlicht. Diese Regel gilt für alle Oberflächen zur Anzeigenerstellung, einschließlich der Marketing API.

Im weiteren Jahresverlauf werden die angegebenen Informationen in der Meta Ad Library verfügbar gemacht. In der Anzeige selbst oder im Feed erscheinen sie jedoch nicht. Die Angaben bleiben bis zu einem Jahr nach der letzten Impression der Anzeige in der Ad Library.

Was Sie tun sollten

Wenn Sie Anzeigen für die EU oder ihre assoziierten Gebiete schalten, müssen Sie sowohl einen „Begünstigten“ als auch einen „Zahlungspflichtigen“ angeben. Hier einige Beispiele:

  • Wenn Sie ein kleines Unternehmen sind und für Ihr eigenes Unternehmen werben, können Sie Ihren Firmennamen sowohl als „Begünstigten“ als auch als „Zahlungspflichtigen“ angeben.
  • Bei einer Tochtergesellschaft eines Mutterkonzerns kann die Tochtergesellschaft oder die Marke der „Begünstigte“ sein, während der Mutterkonzern der „Zahlungspflichtige“ ist.
  • Wenn Sie als Einzelperson ein Produkt, eine Dienstleistung, eine Kandidatur und so weiter bewerben, muss das Produkt, die Dienstleistung oder die Kandidatur der „Begünstigte“ sein. In diesem Fall sind Sie selbst der „Zahlungspflichtige“.

Bei der Festlegung des „Begünstigten“ haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können aus bis zu zehn „zuletzt verwendeten“ Einträgen Ihres Werbekontos wählen oder manuell einen anderen eingeben, solange dieser den Community-Standards von Meta, den Werbestandards und, sofern zutreffend, den Community-Richtlinien von Instagram entspricht.

Sobald Sie den „Begünstigten“ festgelegt haben, können Sie zusätzlich angeben, ob eine andere Person oder Organisation die Anzeige bezahlt. Sind „Begünstigter“ und „Zahlungspflichtiger“ identisch, müssen Sie das zusätzliche Feld nicht aktivieren.

Diese Änderungen werden aufgrund regulatorischer Vorgaben der EU eingeführt und sollen die Transparenz in der Online-Werbung erhöhen. Sie bedeuten zwar einige zusätzliche Schritte, haben aber keine Auswirkungen auf Auslieferung, Kosten, Gebote, Feature-Zugriff oder Anzeigenprüfung.

So bereiten Sie sich vor

Vor dem 5. Juni sollten Sie entscheiden, wer für Ihre Anzeigen als „Begünstigter“ und als „Zahlungspflichtiger“ eingetragen wird. Ab dem 5. Juni empfehlen wir, diese Informationen im Werbeanzeigenmanager oder über die Marketing API zu hinterlegen, besonders wenn Sie neue, duplizierte oder bearbeitete Anzeigen für die EU oder assoziierte Gebiete erstellen.

Ab dem 21. Juni ist die Angabe dieser Informationen zwingend erforderlich, andernfalls können Ihre Facebook- und Instagram-Anzeigen nicht veröffentlicht werden. Anzeigen, die vor dem 21. Juni gestartet wurden und nach diesem Datum unverändert bleiben, sind nicht betroffen und erfordern keine Maßnahme.

Es ist grundsätzlich sinnvoll, sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften in den Ländern zu informieren, in denen Sie werben, und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.

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